Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Mietpreise beinhalten eine Vollkaskoversicherung mit einem Selbstbehalt von 500 Euro incl. Teilkasko mit 150 Euro Selbsbehalt sowie sämtliche Kosten für Wartung, Verschleißreparaturen und Ölverbrauch. Bei Überschreitung der monatlichen Freikilometer werden die Mehrkilometer nach den für das jeweilige Fahrzeug gültigen Preisen nachberechnet. Eine Vergütung für Minderkilometer ist nicht möglich. Die Bruttomonatsmiete muß im voraus bar oder per Überweisung bis zum Mietbeginn bezahlt werden. Die Kaution in Höhe des Selbstbehaltes in der Vollkaskoversicherung beträgt 500 Euro und muß ebenfalls vor Mietbeginn bezahlt werden.
Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird. Der Vermieter erhebt als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand zur Bearbeitung der vorgenannten Vorgänge je Vorgang eine Bearbeitungspauschale von Euro 5,00.
Anlieferung des Mietfahrzeuges
Die Kosten für die Anlieferung des Mietfahrzeuges betragen 1,00 Euro/Km incl. MWSt., mindestens jedoch 15,00 Euro incl. MWSt. Die Berechnung der Kilometer beginnt in diesem Falle beim Mieter.
Öffnungszeiten
Vermietungen und Rückgabe der Fahrzeuge sind außerhalb der angegebenen Geschäftszeiten gegen eine zusätzliche Gebühr von 20,00 Euro brutto auf Anfrage möglich. Bei Fahrzeugausfall aufgrund eines Unfall- oder Motorschadens erreichen Sie uns jederzeit auf unserer Hotline 0163-65 17 563.
Weitere Fahrer
Zum Gebrauch des Mietwagens ist nur die im Mietvertrag aufgeführte Person berechtigt. Wird das Fahrzeug von mehreren Personen genutzt, müssen diese im Mietvertrag eingetragen werden.
Verbotene Nutzungen
Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden:
- zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests
- zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen
- zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten
- zur Weitervermietung
- für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen.
Die Benutzung des Fahrzeuges ist nur innerhalb Deutschlands gestattet. Andere Regelungen können individuell vereinbart werden.
Betankung
Fahrzeuge werden nach Absprache vollgetankt oder mit ca. 100 Restkilometern vermietet . Bei Vollbetankung zum Mietbeginn müssen die Fahrzeuge bei Rückgabe wieder vollbetankt werden. Bei Nichtbetankung wird dann eine Servicegebühr von 15,00 Euro brutto zuzüglich der Kraftstoffkosten berechnet.
Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird 74889 Sinsheim als Gerichtsstand vereinbart, soweit
- der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist
- der Mieter Vollkaufmann oder eine in § 38 Absatz 1 ZPO gleichgestellte Person ist.